KOSTEN

KOSTENÜBERNAHME

Als Heilpraktikerin für Psychotherapie werden die Kosten für meine Leistungen in der Regel leider nicht von gesetzlichen Krankenkassen übernommen. Wenn du eine Zusatzversicherung hast, in die Heilpraktikerleistungen eingeschlossen sind, besteht gegebenenfalls die Möglichkeit, dir den Regelsatz für Psychotherapie gemäß der Gebührenverordnung für Heilpraktiker erstatten zu lassen.

 

Private Krankenversicherungen übernehmen Leistungen von Heilpraktikern anteilig oder vollständig, wenn dies in den Vertragsbedingungen vereinbart ist. Bitte kläre im Voraus direkt mit deiner Versicherung ab, ob und in welchem Umfang Heilpraktikerkosten übernommen werden. Achte hierbei bitte darauf, dass es sich um die Kosten für Psychotherapie (nicht Naturheilkunde) handelt.


 


HONORAR

Einer der wichtigsten Aspekte in der Psychotherapie ist die vertrauensvolle Beziehung zwischen Therapeut und Klient. Um eine auf diesem Wert basierende Zusammen­arbeit zu ermöglichen, biete ich dir ein kostenloses und unverbindliches Erstgespräch von 30 Minuten an, in dem wir uns kennenlernen und über dein Anliegen sprechen können.


Danach passen wir die Dauer einer Therapiesitzung deinen individuellen Bedürfnissen an. Mein Honorar beträgt für: 

60 Minuten: 90 Euro

90 Minuten: 120 Euro

 

Die Bezahlung erfolgt auf Rechnung per Überweisung.


TERMINABSAGEN

Vereinbarte Termine können telefonisch bis zu 24 Stunden vorher kostenlos abgesagt werden. Bei verspäteter oder nicht erfolgter Absage behalte ich mir vor, eine Ausfallpauschale von 50 Euro zu berechnen.


VORTEILE FÜR SELBSTZAHLER

Es hat auch einige Vorteile, wenn du die Kosten für eine Psychotherapie selbst bezahlst.


  • Zeitnahe Unterstützung: In der Regel ist es möglich, innerhalb von zwei bis vier Wochen einen Termin bei mir zu bekommen. (Leider kann ich zur Zeit keine neuen Klienten aufnehmen.)
  • Freie Methodenwahl: Mit meinem integrativen Ansatz von Psychotherapie stehen mir deutlich mehr individuell einsetzbare Methoden zur Verfügung als nur die von den gesetzlichen Krankenkassen bezahlten Richtlinienverfahren.
  • Anonymität: Es erfolgt keine Dokumentation deiner Daten bei der Krankenkasse oder einer anderen Behörde, sodass du beispielsweise beim Abschluss einer Versicherung oder einer anstehenden Verbeamtung keine Vorbelastung fürchten musst.
  • Keine Sperrfrist: Als Selbstzahler entfällt die Zwei-Jahres-Sperrfrist der Krankenkassen, die nach abgeschlossener oder abgebrochener Psychotherapie dazu führen kann, dass du erst nach zwei Jahren wieder eine kassenzugelassene Psychotherapie beanspruchen kannst.